De-Linken von Links

Setzt keine Links mehr – sonst kommen die Meuchelmörder des Nachts oder des Tages per Anwaltsschreiben! Es wurde ein Link-Verbot gegen Heise verhängt, nachdem das Landgericht München mit Urteil vom 14. November 2007 (Az. 21 O 6742/07) eine Entscheidung im Eilverfahren gegen den Heise Zeitschriften Verlag bestätigt hat. Der Verlag darf auf heise online im Rahmen der Berichterstattung keinen Link zur Homepage des Unternehmens „Slysoft“ setzen.

Die Urteilsbegründung wird unter anderem begründet, dass das „Setzen von Hyperlinks wegen deren Eigenschaft als Gefahrenquelle auch im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung nicht grenzenlos zulässig sein kann„.

Meiner Meinung nach ist ein solcher Einschritt eine klare Abspaltung der Pressefreiheit und sogar der Meinungsfreiheit. Wir leben in einer global agierenden Welt, in der das Internet als Informationsmedium weit mehr Daten trägt, als es einigen kleineren Unternehmen nach der deutschen Rechtsprechung gefällt. Wer damit nicht klar kommt, sollte sich in einer eigenen kleinen Welt zurecht finden, in der es ohne Zugang zum Internet, Telefonen, Mobiltelefonen oder sonstigen medialen Endgeräten das Dasein eines Hinterwäldlers zu führen gilt. Doch bringt solch eine blasphemische Existenz überhaupt Spaß – geschweige denn einen Nutzen für unsere Wissensgesellschaft?

5 Kommentare
  1. Michael sagte:

    Das setzen von Links ist ja noch nicht das Problem. Man darf mittlerweile nichtmal mehr die Namen der Programme erwähnen mit denen der Kopierschutz umgangen werden kann.

    Das Urteil würde ich mir gerne genauer ansehen. Vielleicht steht dort der URL oder der Name des Programms drin. Vielleicht wird dann auch bald gegen den Richter ermittelt … ;-)

    PS: Mit dem Namen der Firma wäre ich vorsichtig! Als Abm***anwalt würde ich das Web genau nach solchen Begriffen durchsuchen.

  2. Marcel sagte:

    Ich glaube nicht, dass die Nennung in obigem Beitrag negativ für die Firma ist. Das Prinzip und das Urteil sind doch im Vordergrund.

  3. Michael sagte:

    Wird die Nennung juristisch nicht als „Werbung“ für das Produkt aufgefasst? Durchaus möglich, dass ich mich da geirrt habe. Selbst bei Golem wird alles genannt. Werde mich dazu noch schlau machen.

  4. lasti sagte:

    Autsch. Sind wir schon soweit, dass wir uns mit sowas herumschlagen müssen? Sind Abmahnung und potenzielle Hackerangriffe nicht schon genug?

Trackbacks & Pingbacks

  1. think about.blog sagt:

    Links verboten…

    Ein Verbot nach dem Anderen, erst das Rauchverbot das die persönliche Freiheit einschränkt und jetzt folgt das nächste Verbot, das die Meinungs- und Pressefreiheit einschränkt.
    Mehr dazu auf MikeSchnoor.com:
    Es wurde ein Lin…

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