Auf Wiedersehen, Call-in-TV

Laut Meldung der W&V könnte man sich von Call-in-TV bald verabschieden. Wenn die EU nicht mitspielt bleibt alles beim Alten. Wird jedoch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes so ausgelegt, dass kostenpflichtige Telefon-Gewinnspiele als Teleshopping einstuft werden, sind die Konsequenzen für die Anbieter von Call-in-TV Sendungen und die angeschlossenen Funkhäuser gravierend.

Teleshopping wird mit der neuen Fernsehrichtlinie als Werbung definiert, so dass eine zeitliche und inhaltliche Regelung als absolut verbindlich für alle Beteiligten ist. Kritik zu Call-in-TV gibt es schon länger, und bei der aktuellen Nachrichtenlage zu Hauf.

Kategorien: Marketing, Medien, Recht

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3 Antworten

  1. Gelten die Teleshopping-Begrenzungen nicht nur für Vollprogramme?

  2. In dem Fall können die Landesmedienzentralen ja weiterhin ganz in Ruhe vor sich hinwachen.

  3. …ich würds nicht vermissen…