“Morgen Kinder wird’s was geben, morgen werden wir uns freu’n… denn wir Freunde werden’s saugen – wieder mal ein Filmelein.” Ungefähr so könnte der Tonus der kleinen und großen Raubkopierer lauten, denn unser Landgericht Flensburg entschied, dass die geschädigten Unternehmen der Musik- und Filmbranche ihre rechtliche Grundlage verlieren. Der ebenfalls lokal in Flensburg ansässige Telekommunikationsdienstleister Versatel gewann den Streit um die Speicherung der Daten der Tauschbörsen-Nutzer für sich und ist somit nicht verpflichtet, diese Vorratsdatenspeicherung durchzuführen.
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